Informations- und Medienförderungsgesetz im Grossen Rat des Kantons Bern
Eine wirksame Medienförderung ist eine grosse Chance für den Kanton Bern
Ab nächster Woche berät der Grosse Rat des Kantons Bern das neue Informations- und Medienförderungsgesetz (IMG). Die SRG Bern Freiburg Wallis begrüsst die Anpassung des Gesetzes. Ohne konkrete Fördermassnahmen und ohne finanzielle Mittel droht es aber zum Papiertiger zu werden. Die SRG Bern Freiburg Wallis fordert erneut, genügend finanzielle Mittel einzuplanen und eine Stiftung zur Förderung der Medienvielfalt und der Medienkompetenz zu gründen.
Die SRG BE FR VS teilt die Haltung der Kantonsregierung, wonach heute der öffentlichen Hand die Aufgabe zukommt, die Medienvielfalt sicherzustellen – angesichts der zunehmenden Macht internationaler Internetplattformen, des Einbruchs der Werbeeinnahmen und des damit verbundene Spar- und Konzentrationsprozesses in der Medienlandschaft. Nach der Ablehnung des Medienpakets auf nationaler Ebene ist der Einsatz für eine breite und unabhängige regionale Berichterstattung von hoher Qualität noch dringlicher geworden. Deshalb stellt das neue Informations- und Medienförderungsgesetz eine grosse Chance für den Kanton Bern dar.
Ohne gesicherte Finanzierung verfehlt das Gesetz sein Ziel
Für die SRG BE FR VS muss sichergestellt sein, dass die Höhe der Finanzhilfen dem Ziel des Gesetzes entsprechen, Medienvielfalt und Meinungsbildung zu fördern. Sie geht mit der Mehrheit der Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) einig, dass konkrete Fördermassnahmen definiert und genügend finanzielle Mittel eingeplant werden müssen. Nur so kann eine qualitativ hochstehende und vielfältige Berichterstattung gefördert und die unabhängige Meinungsbildung gestärkt werden.
Stiftung zur Förderung der Medien und der Medienkompetenz
Die SRG BE FR VS regt zudem die Gründung einer Stiftung zur Förderung der Medienvielfalt und der Medienkompetenz an. So liesse sich gemeinsam mit anderen Akteuren die Vielfalt und Qualität der Berichterstattung sicherstellen und gleichzeitig die redaktionelle Unabhängigkeit wahren. Auch könnten auf diese Weise zusätzliche finanzielle Mittel gewonnen werden. Sie sieht es zudem als Aufgabe des Staates, die Medienkompetenz und die politische Bildung insbesondere von jungen Menschen zu stärken.
Direkte Medienförderung nicht ausschliessen
Die finanzielle Förderung der Medien soll grundsätzlich indirekt erfolgen, so wie dies der Regierungsrat vorsieht. Eine direkte Förderung soll aber nicht explizit ausgeschlossen werden, um den medienpolitischen Handlungsspielraum des Kantons nicht unnötig einzuschränken.
Die SRG BE FR VS ist überzeugt, dass dem zweisprachigen Kanton Bern eine besondere Verantwortung in der Sicherung der Medienvielfalt zukommt und dass er mit einer wirksamen Medienförderung gesamtschweizerisch eine Vorreiterrolle einnehmen kann.
Für weitere Auskünfte: Philipp Schori, Präsident SRG Bern Freiburg Wallis, Tel. 079 261 21 10, info@srgbern.ch, www.srgbern.ch
1. März 2022
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